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   OVG Hamburg, 30.10.2014 - 2 Bs 217/14   

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https://dejure.org/2014,44359
OVG Hamburg, 30.10.2014 - 2 Bs 217/14 (https://dejure.org/2014,44359)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 30.10.2014 - 2 Bs 217/14 (https://dejure.org/2014,44359)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 30. Oktober 2014 - 2 Bs 217/14 (https://dejure.org/2014,44359)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de
  • Justiz Hamburg

    "Verfügungsberechtigter" über ein Denkmal

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Mieter einer Wohnung oder kraft Mitgliedschaft in einer Genossenschaft zur Nutzung einer Wohnung Berechtigte als "Verfügungsberechtigte" über ein Denkmal

  • ra.de
  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)

    Öffentliches Recht

  • denkmalrechtbayern.de PDF

    Verfügungsberechtigte

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mieter einer Wohnung oder kraft Mitgliedschaft in einer Genossenschaft zur Nutzung einer Wohnung Berechtigte als "Verfügungsberechtigte" über ein Denkmal

  • rechtsportal.de

    Mieter einer Wohnung oder kraft Mitgliedschaft in einer Genossenschaft zur Nutzung einer Wohnung Berechtigte als "Verfügungsberechtigte" über ein Denkmal

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Mieter können keine Eintragung in die Denkmalliste verlangen!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der Mieter - und der Denkmalschutz

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Kein Anspruch der Mieter einer Immobilie auf Aufnahme des Gebäudes in die Denkmalliste

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Kein Anspruch der Mieter einer Immobilie auf Aufnahme des Gebäudes in die Denkmalliste

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2015, 326
  • ZMR 2016, 410
  • BauR 2015, 1016
  • ZfBR 2015, 393
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 21.04.2009 - 4 C 3.08

    Klagebefugnis; Denkmalschutz; denkmalrechtliche Genehmigung; Anspruch auf

    Auszug aus OVG Hamburg, 30.10.2014 - 2 Bs 217/14
    Ohne einen solchen Anspruch gilt weiterhin, dass das Denkmalschutzrecht zunächst ausschließlich öffentlichen Interessen dient (BVerwG, Urt. v. 21.4.2008, BVerwGE 133, 347, 352 ff.).

    Es ist jeweils die Konsequenz aus den dem Denkmaleigentümer auferlegten Verpflichtungen als Ausfluss der Sozialbindung seines Eigentumsrechts nach Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG (vgl. BVerwG, Urt. v. 21.4.2008, a.a.O., S. 352 ff.; Wurster/Hartleb, a.a.O., Rn. 177 - 179; Kallweit, Drittschutz aus dem Denkmalschutz, 2013, S. 195 f.).

  • OVG Hamburg, 03.12.2014 - 2 Bs 214/14

    Denkmalschutz in Hamburg - Ensembledenkmal

    Die Festsetzung des Streitwertes folgt aus §§ 39 Abs. 1, 47 Abs. 1 Satz 1, 52 Abs. 1, 53 Abs. 2 Nr. 1 GKG (vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 28.11.2014, 2 Bs 217/14).
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